Die Bundesregierung beabsichtigt im Rahmen des Jahressteuergesetztes 2024 den Vorsteuerabzug neu zu regeln. Vorsteuern aus Rechnungen von Unternehmern, die die IST-Versteuerung anwenden, sollen ab 2026 erst bei Zahlung der Rechnung abzugsfähig sein. Von dieser Neuregelung ist auch der Dritte Sektor betroffen, wenn die gemeinnützige Organisation ganz oder teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.