Leistungen von Sportvereinen sind nicht automatisch umsatzsteuerbefreit
Aktuelles Urteil: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich entschieden, dass bestimmte Leistungen, die ein Sportverein gegen gesonderte Vergütung erbringt, umsatzsteuerpflichtig sind. Der Verein kann sich nicht mehr auf eine Steuerbefreiung nach europäischem Recht (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie) berufen.