Informationsblatt des Bundesministeriums der Finanzen zum Vorliegen begünstigter Leistungen nach § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 24. Oktober 2025 ein Informationsblatt veröffentlicht, das die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG konkretisiert. Diese Regelung betrifft insbesondere Vorträge, Kurse und Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art – mit Ausnahme der Erziehung von Kindern und Jugendlichen.