BFH-Urteil zu den Anforderungen an die satzungsmäßige Vermögensbindung
Für gemeinnützige Organisationen ist die korrekte Ausgestaltung der Satzung eine der zentralen Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung. Ein wichtiger Punkt ist die sogenannte satzungsmäßige Vermögensbindung: Was passiert mit dem Vermögen der Organisation, wenn sie aufgelöst wird oder ihren bisherigen Zweck aufgibt? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 20. November 2025 (V R 10/24) klargestellt, dass pauschale Formulierungen in der Satzung nicht ausreichen.