Auf dem Prüfstand: Schenkungsteuerfreiheit von Zuwendungen an eine Landesstiftung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Entscheidungsgründe im Streit um die Besteuerung der Klimaschutzstiftung Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Im Urteil vom 30. Juli 2025 (Az. II R 12/24) bestätigte der BFH die Steuerpflicht, so dass die Stiftung auf Zuwendungen von der Nord Stream 2 AG rund 9,8 Mio. Euro Schenkungsteuer abführen muss. In Kürze berichteten wir darüber bereits in unserem Beitrag "BFH-Urteil: Millionen-Zuwendung an Klimastiftung steuerpflichtig".