Wichtige Änderungen für geringfügig Beschäftige ab Oktober 2022 (Mindestlohnerhöhung)
Ab 1.10.2022 wird die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte aufgrund der Mindestlohnerhöhung angepasst. Dies hat auch Auswirkungen auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Nachstehend erhalten Sie einige Hinweise, die Sie beachten müssen.