JStG 2024: Ort der der sonstigen Leistung bei Streaming
Der Bundestag hat am 18.10.2024 das Jahressteuergesetz 2024 (BT-Drucks. 20/12780; 20/13157) beschlossen, welches am 22.11.2024 vom Bundesrat bestätigt worden ist. Im Zuge dessen wurde auch der § 3a Abs. 3 UStG erweitert und neu strukturiert.