BFH zur Steuerfreiheit der vertretungsweisen Übernahme ärztlicher Notfalldienste
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 14.05.2025 (Az. XI R 24/23) entschieden, dass die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Vertreter eines eingeteilten Arztes umsatzsteuerfrei ist. Maßgeblich ist, dass es sich dabei um eine Heilbehandlung im Sinne des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG handelt, unabhängig davon, ob die Leistung unmittelbar gegenüber Patienten oder gegenüber dem vertretenen Arzt erbracht wird.