BFH zur Gemeinnützigkeit in der Liquidation – bleibt die Steuerbefreiung bestehen?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 30.07.2025 (Az. V B 3/24) eine Revision zugelassen, die die Fragen klären soll, ob gemeinnützige Organisationen bereits durch die Auflösung oder Liquidation ihre Steuerbefreiung verlieren und das Finanzamt in diesem Fall Steuerbescheide rückwirkend bis zu zehn Jahre ändern darf.