Bilanzierung von Erbschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss: Eine anspruchsvolle Herausforderung mit vielen Fallstricken

26.06.2025
Gemeinnützigkeit
1 Minute

Die Bilanzierung von Erbschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss ist komplexer, als es auf den ersten Blick erscheint. Ob Immobilien, Wertpapiere, Beteiligungen oder sonstige Vermögenswerte – der korrekte Ansatz und die Bewertung dieser Vermögensgegenstände stellt gemeinnützige Organisationen, die Erbe geworden sind immer wieder vor schwierige Fragen.

In seinem aktuellen Aufsatz in der Fachzeitschrift “Der Betrieb” (2025, S. 1499) analysiert unser Kollege, Wirtschaftsprüfer sowie Steuerberater Manfred Lehmann, detailliert, welche Grundsätze und Bewertungsmaßstäbe im Lichte des Handelsrechts, des IDW und aktueller Kommentarliteratur für die Bilanzierung von Erbschaften gelten. Dabei werden nicht nur die zivilrechtlichen Grundlagen des Erbrechts behandelt, sondern auch praxisnahe Empfehlungen für die Bewertung unterschiedlichster Vermögenswerte gegeben. Besonderes Augenmerk legt der Autor auf die Informationsfunktion des Jahresabschlusses und die daraus abzuleitende Notwendigkeit, Erbschaften mit vorsichtig geschätzten beizulegenden Werten auszuweisen, um ein tatsächliches Bild der Vermögenslage zu liefern.

Der Beitrag liefert wertvolle Hinweise für Bilanzierende und Abschlussprüfer, gerade auch im gemeinnützigen Bereich, und zeigt auf, wo externe Gutachten unumgänglich sind und wo pragmatische Lösungen möglich erscheinen.

Sie möchten den gesamten Fachartikel lesen? Gern stellen wir Ihnen den vollständigen Beitrag zur Verfügung. Schreiben Sie unseren Experten unter manfred.lehmann@schomerus.de einfach an. Selbstverständlich steht Ihnen unser Team für weitergehende Fragen rund um die Bilanzierung von Erbschaften, aber auch bei der zivilrechtlichen Gestaltung oder steuerlichen Einordnung jederzeit zur Verfügung.

Bildnachweis: megaflopp/Stock-Fotografie-ID:1361927182

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