Aktuell kursieren vermehrt betrügerische Schreiben und E-Mails, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Diese Fälschungen zielen darauf ab, Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zur Zahlung nicht existierender Forderungen zu bewegen oder sensible Daten zu erlangen.
Optisch wie sprachlich sind die betrügerischen Schreiben oftmals kaum von echten Schreiben des BZSt zu unterscheiden. Briefpapier, Logo und Kontaktdaten wurden häufig täuschend echt kopiert. Schlecht verfasste Texte sind dank KI-Unterstützung inzwischen eher die Ausnahme.
Wie Sie solche Betrugsversuche dennoch erkennen können und welche Varianten derzeit im Umlauf sind, erfahren Sie nachfolgend:
Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom BZSt grundsätzlich nur per Brief versendet.
Verspätungszuschläge für Steuern, die Ihr Finanzamt erhebt, werden nicht vom BZSt festgesetzt.
Prüfen Sie immer die Bankverbindung: Auf den betrügerischen Rechnungen werden meist ausländische Konten. Zahlungen an das BZSt sind ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten.
Fehlen Ansprechpartner oder wird ausdrücklich von einer telefonischen Kotaktaufnahme abgeraten, ist Vorsicht geboten.
Echte Steuerbescheide oder andere Verwaltungsakte enthalten in der Regel eine Rechtsbehelfsbelehrung. Fehlt diese, ist Skepsis angebracht.
E-Mails, die angeblich vom BZSt stammen, fordern zur Identitätsprüfung auf, um eine vermeintliche Einkommensteuererstattung zu erhalten. Da die Absenderadressen häufig die Domain-Endung ”@bzst.bund.de!” enthalten, sind sie schwer von echten BZSt-Mails zu unterscheiden.
In betrügerischen E-Mails wird zur Abgabe von Informationen über Kryptovermögen aufgefordert. Auch hier erscheinen die Absenderadressen glaubwürdig, z. B. ”no_reply@online.bzst.de”.
In diesen E-Mails werden Empfänger aufgefordert, ein Bearbeitungsentgelt zu zahlen. Die Nachrichten enthalten oft PDF-Dokumente, die sehr echt wirken. Mögliche Absenderadressen: ”info@bzst-abwicklung.de”, ”j.voigt@bzst-rechnungen.de”, ”info@bzst-zahlungen.de”.
E-Mails fordern zur Zahlung eines Verspätungszuschlags für die angeblich verspätete Abgabe der Steuererklärung 2023 auf. Auch hier sind oft täuschend echt wirkende PDF-Dokumente beigefügt. Absenderbeispiele: ”info@bzst-zahlungsfrist.com” oder ähnliche.
In weiteren Fällen wird zur Zahlung eines sogenannten ”Verfahrensgelds” oder ähnlicher Beträge aufgefordert. Auch hier sind täuschend echt wirkende PDFs angehängt. Beispielhafte Absenderadressen: ”news@bzst-infos.de”.
Bitte prüfen Sie jegliche Schreiben und E-Mails, die angeblich vom BZSt stammen, besonders sorgfältig.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich direkt an das BZSt oder an uns, um die Echtheit zu überprüfen. Geben Sie keine persönlichen Daten preis und tätigen Sie keine Zahlungen auf unbekannte Konten.
Eine Ansammlung von Musterbetrugsmails und -schreiben finden Sie auch auf der Seite des BZSt:
BZSt - Warnung vor Betrugsversuchen
Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Bildnachweis:Saksit Sangtong/Stock-Fotografie-ID:2209356260