Per Statusfeststellungsverfahren finden NPOs heraus, ob und welche Beiträge für ihre festangestellten Mitarbeitenden geleistet werden müssen. Gemeinnützige Einrichtungen beschäftigen häufig aber auch Ehrenamtliche. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen ebenso sozialversicherungspflichtig sein.
Wir begleiten Sie bei der Vorbereitung und Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens sowohl für bereits bestehende als auch für künftige Mitarbeitende. Dabei arbeiten wir durch eine Einzelfallbewertung mögliche Handlungsoptionen für Sie heraus. Den mitunter hohen Nachforderungen der Einzugsstellen kann mit einer frühzeitigen und aktiven Herangehensweise begegnet werden. Im Falle einer abweichenden Bewertung durch die Clearingstelle begleiten wir Sie durch die folgenden Prozesse des Widerspruchsverfahrens und eines sich gegebenenfalls anschließenden sozialgerichtlichen Verfahrens.