Bei Kündigungsschutzverfahren kann im Rahmen eines Vergleichs eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes vereinbart werden. Die Höhe einer solchen Abfindung wirkt sich im Einzelfall auf den Gemeinnützigkeitsstatus des Arbeitgebers aus. Etwaige Risiken sollten daher vorab geprüft werden.
Um die gewünschte Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zu gefährden, zeigen wir Ihnen im Rahmen einer fundierten rechtlichen Beratung etwaige Risiken auf. Darüber hinaus vertreten wir Sie deutschlandweit gerichtlich in sämtlichen Instanzen. Bei Bedarf verhandeln wir zudem ein einvernehmliche Beendigungslösungen, z. B. Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträge.