Viele gemeinnützige Einrichtungen und Vereine verfügen über einen Betriebsrat. Für den gemeinnützigen Arbeitgeber gelten die gleichen betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten wie für gewerbliche Arbeitgeber. Daher ist es auch für NPOs unerlässlich, sich mit den eigenen Rechten und Pflichten sowie denen des Betriebsrates auseinanderzusetzen.
Unsere Expert:innen im Arbeitsrecht verfügen über eine hohe Kompetenz und langjährige Erfahrung in allen betriebsverfassungsrechtlichen Themen. Wir unterstützen Sie zielgerichtet bei der täglichen Arbeit mit dem Betriebsrat und beraten Sie hinsichtlich seiner Mitbestimmungsrechte. Wir entwerfen und prüfen speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene rechtssichere Betriebsvereinbarungen, bereiten Anhörungsschreiben vor oder führen für Sie Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht. Durch unsere hohe fachliche Expertise können wir auch Gutachten zu sämtlichen betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen für Sie erstellen.