Insbesondere im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen werden tagtäglich eine Vielzahl von personenbezogenen Daten verarbeitet. Zur Vermeidung von Bußgeldern sowie aus Reputationsgründen sind Arbeitgeber gut beraten, die relevanten datenschutzrechtlichen Vorschriften (insb. DSGVO und BDSG) stets zu beachten und dem Thema Beschäftigtendatenschutz ausreichend Aufmerksamkeit zu widmen.
Wir beraten Sie zu sämtlichen rechtlichen Fragestellungen an der Schnittstelle zwischen Arbeits- und Datenschutzrecht. Dies umfasst neben der Prüfung der Rechtmäßigkeit konkreter Datenverarbeitungsvorgänge beispielsweise auch arbeitsvertragliche Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz und den Umgang mit individuellen Auskunfts- und Löschungsansprüchen von Arbeitnehmer:innen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Erstellung von internen Datenschutzrichtlinien sowie Vertraulichkeits- und Einwilligungserklärungen. Weiterhin gehört die Sensibilisierung von Mitarbeiter:innen durch (Online-)Schulungen zu unserem Angebot. Auch bei der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden sind wir Ihnen gern behilflich.