Beratung zum Risiko einer Scheinselbstständigkeit

Gemeinnützige Einrichtungen und Vereine sind besonders häufig von der Gefahr einer Scheinselbstständigkeit betroffen. Denn oft wird ergänzend zu festen oder ehrenamtlichen Mitarbeitenden auf Fremdpersonal zugegriffen. Im Rahmen von Betriebsprüfungen kommt es dann nicht selten zu erheblichen finanziellen Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen. Auch für Organe, wie z.B. Vorstände oder Geschäftsführer:innen, besteht ein nicht unerhebliches Haftungs- und Strafbarkeitsrisiko. Eine eigenständige Risikobewertung vor Vertragsschluss oder Evaluation im laufenden Vertragsverhältnis ist daher unerlässlich.

So helfen wir Ihnen

Wir verfügen über langjährige Expertise bei der Beratung zum Thema Scheinselbständigkeit. Wir können unter Berücksichtigung Ihres konkreten Falles Risiken für Sie bewerten, Verträge rechtssicher gestalten oder alternative (Vertrags-)Modelle vorschlagen. Im Fall einer sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung begleiten wir Sie kompetent und aktiv und dienen als Verhandlungspartner für die prüfenden Behörden. Durch unsere Erfahrungen auf diesem Spezialgebiet können wir drohende Nachzahlungen oft minimieren und die Chancen auf einen guten Ausgang erheblich steigern.

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