Befristung von Arbeitsverträgen, einschließlich Projektbefristung Drittmittelfinanzierung und sonstige Befristungsgründe

Gemeinnützige Organisationen können bei drittmittelfinanzierten Arbeitsplätzen oder abgrenzbaren Einzelprojekten auf das Instrument des befristeten Arbeitsvertrags zurückgreifen. Doch können manche Befristungen unwirksam sein. Aufgrund des starken Kündigungsschutzes der Arbeitnehmer:innen ist dann häufig ein zeit- und kostenintensiver Rechtsstreit in der Praxis die Folge.

So helfen wir Ihnen

Um entsprechende Risiken von vornherein zu minimieren und das beabsichtigte Vertragsverhältnis entsprechend den Besonderheiten Ihrer gemeinnützigen Organisation optimal zu gestalten, stehen wir Ihnen mit unserer arbeitsrechtlichen Expertise zur Verfügung.

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