Auch gemeinnützige Organisationen unterliegen als Arbeitgeber den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes. Eine Betriebsänderung mündet nicht selten auch in Verfahren vor dem Arbeitsgericht, sei es mit dem Betriebsrat oder sei es mit Arbeitnehmer:innen, die gegen ihre Kündigung oder Versetzung klagen. Im Arbeitsgerichtsprozess tragen NPOs regelmäßig die Darlegungs- und Beweislast. Darum ist es sinnvoll, erfahrene Verhandler:innen an seiner Seite zu haben.
Wir planen mit Ihnen den Verlauf der Verhandlungen mit dem Betriebsrat bis zur Umsetzung der Maßnahme und unterstützen Sie während des gesamten Verhandlungsprozesses. Wir verstehen zudem die besondere Situation von gemeinnützigen Organisationen und können diese Kenntnisse zielgenau in den laufenden Verhandlungen vor der Einigungsstelle oder dem Arbeitsgericht zur Anwendung bringen. Unsere Berater:innen führen seit Jahren Verfahren vor der Einigungsstelle und sind bundesweit vor den Arbeitsgerichten aktiv.
Wir setzen Ihre Interessen durch – nach Möglichkeit schnell und rechtssicher, aber nötigenfalls auch vor dem Landes- und Bundesarbeitsgericht.