Anstellungsverträge und Geschäftsbesorgungsverträge

In ihrer Funktion als Arbeitgeber stellt eine gemeinnützige GmbH nicht nur Arbeitsverträge bzw. Geschäftsführerdienstverträge aus, sondern beauftragt auch Dienstleister:innen per Dienstleistungs- bzw. Geschäftsbesorgungsverträgen. Immer geht es dabei z. B. um die Angemessenheit der Vergütung sowie um Lohnsteuer, Sozialversicherungspflicht und Umsatzsteuer.

So helfen wir Ihnen 

Wir erklären Ihnen den Unterschied zwischen einem Beschäftigungsverhältnis und einem Dienstleistungsverhältnis und zeigen Ihnen die lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen auf. Hierbei unterstützen Sie unsere Arbeitsrechts-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsexperten:innen. Geht es darum, einen Geschäftsbesorgungsvertrag bzw. einen Dienstleistungsvertrag zu formulieren, so können wir Sie individuell unterstützen. Für die Frage nach der Angemessenheit von Vergütungen entwerfen wir Stellungnahmen anhand der einschlägigen, vom Finanzamt bzw. der Rechtsprechung anerkannten Gehaltsstudien.

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