Anstellungsverträge

Auch gemeinnützige Einrichtungen sollten auf eine angemessene Vergütung ihrer Mitarbeitenden achten. Bei der Vertragsgestaltung gilt es, einiges zu beachten, etwa im Hinblick auf die Beschäftigung von Übungsleiter:innen und Mitarbeitenden mit einer Ehrenamtspauschale.

Viele gemeinnützige Einrichtungen verweisen bei ihren Anstellungsverträgen auch auf die Geltung tariflicher Regelungen. Mit Blick auf die arbeitsrechtlichen Besonderheiten, insbesondere bezüglich der notwendigen Aktualität der Arbeitsverträge, raten wir zu einer regelmäßigen Prüfung der verwendeten Anstellungsverträge.

So helfen wir Ihnen

Die von uns für gemeinnützige Einrichtungen maßgeschneiderten Musterverträge sind stets auf dem neuesten Stand und berücksichtigen jedwede Änderung in der Rechtsprechung, Gesetzgebung sowie strategischen Gestaltung. Gern beraten wir Sie auch bei der Kombination verschiedener Vertragsarten, wie z. B. Übungsleitertätigkeit und geringfügige Beschäftigung. Hierdurch erhalten Sie einen ganzheitlichen Betreuungsansatz, der Ihnen die bestmögliche Gestaltung der Anstellungsverträge ermöglicht.

Immer bestens informiert mit den Newslettern von SCHOMERUS

Steuerberatung und Rechtsberatung
Schomerus & Partner mbB
Steuerberater Rechtsanwälte
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfung
Hamburger Treuhand Gesellschaft
Schomerus & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hamburg
Deichstraße 1
20459 Hamburg
Berlin
Bülowstraße 66
10783 Berlin
München
Möhlstraße 35
81675 München
Stralsund
An den Bleichen 15
18435 Stralsund
Düsseldorf
Königsallee 61
40215 Düsseldorf
Pixel