Auch gemeinnützige Einrichtungen sollten auf eine angemessene Vergütung ihrer Mitarbeitenden achten. Bei der Vertragsgestaltung gilt es, einiges zu beachten, etwa im Hinblick auf die Beschäftigung von Übungsleiter:innen und Mitarbeitenden mit einer Ehrenamtspauschale.
Viele gemeinnützige Einrichtungen verweisen bei ihren Anstellungsverträgen auch auf die Geltung tariflicher Regelungen. Mit Blick auf die arbeitsrechtlichen Besonderheiten, insbesondere bezüglich der notwendigen Aktualität der Arbeitsverträge, raten wir zu einer regelmäßigen Prüfung der verwendeten Anstellungsverträge.
Die von uns für gemeinnützige Einrichtungen maßgeschneiderten Musterverträge sind stets auf dem neuesten Stand und berücksichtigen jedwede Änderung in der Rechtsprechung, Gesetzgebung sowie strategischen Gestaltung. Gern beraten wir Sie auch bei der Kombination verschiedener Vertragsarten, wie z. B. Übungsleitertätigkeit und geringfügige Beschäftigung. Hierdurch erhalten Sie einen ganzheitlichen Betreuungsansatz, der Ihnen die bestmögliche Gestaltung der Anstellungsverträge ermöglicht.