Die steuerliche Gemeinnützigkeit ist vorwiegend in der Abgabenordnung (AO) und im Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie in den dazu ergangenen Verwaltungsanweisungen (AEAO/UStAE) geregelt. Hinzu kommen die – zum Teil auf alle steuerbegünstigten Körperschaften anwendbaren – Urteile der Finanzgerichte und Meinungen aus der für den Dritten Sektor einschlägigen Literatur.
Unsere Gemeinnützigkeitsexpert:innen bei SCHOMERUS beraten Sie unter Berücksichtigung sämtlicher Ansichten individuell und professionell zu den verschiedensten Themen Ihrer Organisation. Eine Auswahl der häufig vorkommenden Beratungsschwerpunkte haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt: