Gemeinnützige Einrichtungen sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben zur Mittelverwendung einzuhalten und nachweisen zu können. Dazu ist neben einer Vermögensaufstellung insbesondere eine Mittelverwendungsrechnung erforderlich. Denn verstößt eine Organisation gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, kann es zum Entzug der Gemeinnützigkeit kommen.
In unserer Beratungspraxis erleben wir, dass der Nachweis über eine ordnungsgemäße Mittelverwendung immer mehr in den Fokus der Betriebsprüfer:innen rückt.
Wir unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer steuerlichen Pflichten und erstellen mit Ihnen gemeinsam eine Mittelverwendungsrechnung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Für die Erstellung einer Mittelverwendungsrechnung gibt es keine konkrete Rechtsgrundlage. Aufgrund unserer Erfahrungen haben wir jedoch eine Darstellung der Mittelverwendung erarbeitet, die sich an verschiedenen, in der Literatur vertretenen Ansätzen orientiert und Akzeptanz auf Seiten der Finanzverwaltung genießt.