Gemeinnützigkeitsrechtskonforme Satzungen und Gesellschaftsverträge

Die Abgabenordnung enthält eine Mustersatzung, deren Berücksichtigung in der Satzung oder im Gesellschaftsvertrag von NPOs die Finanzverwaltung prüft. Dabei ist besonders die Formulierung der verfolgten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke und die Umsetzung der verfolgten Zwecke entscheidend.

So manchem fällt es allerdings schwer, die Ziele der eigenen Organisation mit den starren Vorgaben der Mustersatzung zusammenzubringen. Oft stellt sich die Frage, ob der gewählte gemeinnützige Zweck auch alle geplanten Tätigkeiten der Organisation beinhaltet. Zudem hat auch die Finanzverwaltung zuweilen Anmerkungen und besondere Rückfragen. 

So helfen wir Ihnen 

Unabhängig davon an welchem Punkt Sie in der Entwicklung einer Satzung oder eines Gesellschaftsvertrages stehen – wir unterstützen Sie dabei, individuelle Formulierungen für Ihre Satzung oder Ihren Gesellschaftsvertrag zu finden, die den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrecht entsprechen.

Auch bei bestehenden gemeinnützigen Körperschaften gibt es immer wieder Bedarf, die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag anzupassen. Wir haben Ihre Organisation als Ganzes im Blick und weisen Sie auf notwendige Anpassungen der Satzungszwecke hin, wenn sich Ihre Organisation entwickelt. Mitunter gibt es auch gesetzliche Änderungen der Satzungsanforderungen, die wir Ihnen gerne erläutern. Dazu schlagen wir Ihnen dann auch passende Formulierungen vor.

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