Ehrenamtlich tätig zu sein, heißt nicht zwingend unentgeltlich tätig zu sein. Entsprechend häufig sind bei mittleren und größeren gemeinnützigen Einrichtungen auch hauptamtliche Vorstände oder Geschäftsführer:innen angestellt, die eine Vergütung erhalten. Diese darf jedoch nicht unverhältnismäßig hoch sein, sonst liegt eine sogenannte Mittelfehlverwendung vor, die zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen kann.
Wir prüfen frühzeitig und regelmäßig, ob die sogenannten „Organvergütungen“ angemessen sind und erstellen ein Gutachten, das Ihren konkreten Anstellungsvertrag und die darin enthaltenen Vergütungsbestandteile individuell, vollumfänglich und sachgerecht würdigt. Dabei berücksichtigen wir die aktuelle Rechtsprechung, Gehaltsstruktur-Untersuchungen und die Besonderheiten Ihrer steuerbegünstigten Einrichtung. Das Ergebnis können Sie sowohl im Rahmen einer Betriebsprüfung als auch bei Ihrer eigenen Gehaltsverhandlung vorlegen, um eine für Ihre Position angemessene Vergütung darzulegen.
Wir stehen Ihnen auch bei außergewöhnlichen Umständen wie Mehrfachbeschäftigung rechtssicher und kompetent zur Seite.