Nutzen Sie (Bildungs-)Veranstaltungen, um die Öffentlichkeit oder bestimmte Gruppen über Ihre Arbeit zu informieren und sich auszutauschen? Wenn dabei Einnahmen aus Teilnehmerbeiträgen generiert werden, stellt sich die Frage der ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Einordnung.
Häufig erfüllen nicht alle Bestandteile der Veranstaltung die Voraussetzungen eines steuerbegünstigten Zweckbetriebs oder die Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung. Dann müssen die Teilnehmerbeiträge sowie die zugehörigen Aufwendungen aufgeteilt werden.
Wir prüfen und beurteilen die fraglichen Sachverhalte für Sie und entwickeln mit Ihnen zusammen eine sinnvolle Gestaltung und Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben aus Bildungsveranstaltungen unter Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Entwicklung einer einfachen Möglichkeit, die Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben von Veranstaltungen zu verschiedenen Steuersätzen und Bereichen bereits bei der ersten Erfassung in der Buchhaltung vorzunehmen.