Als wäre das Gemeinnützigkeitsrecht nicht schon Spezialmaterie genug, ergeben sich obgleich auch noch besondere Themen, die Ihre Einrichtung hoffentlich nur einmalig (Steuerstrafrecht) oder vorübergehend (Überbrückungshilfen) ereilen bzw. keiner anderen Kategorie so wirklich zuzuordnen sind, aber gleichwohl von unseren Gemeinnützigkeitsexpert:innen bei SCHOMERUS bearbeitet werden können. Eine kleine Auswahl haben wir Ihnen im Folgenden zur Verfügung gestellt: