Wenn Sie als gemeinnützige Organisation Land- und Forstwirtschaft betreiben, wird es schnell kompliziert. Denn sowohl für das Gemeinnützigkeitsrecht als auch die Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft gelten viele steuerliche Ausnahmen, die nun aufeinandertreffen.
Wir verfügen nicht nur über ausgewiesene Kenntnisse im Gemeinnützigkeitsrecht, sondern auch über die Zusatzqualifikation „Landwirtschaftliche Buchstelle“. Daher können wir Ihnen auch Fragen aus dem Bereich des land- und forstwirtschaftlichen Steuerrechts beantworten.