Stiftungen haben eine Vielzahl von Aufgaben. Unter anderem müssen sie die Vermögensverwaltung durch Finanzdienstleister überwachen, ihren Berichtspflichten gegenüber Zuwendungsgeber:innen gerecht werden und die Steuererklärung termingerecht abgeben. Außerdem müssen sie Gremien besetzen und diese einberufen.
Wir unterstützen Sie dabei, die Kennzahlen der Banken mit der Frage in Einklang zu bringen, wie viele Mittel die Stiftung jährlich zur Verfügung hat. Außerdem beraten wir Sie bei dem Erstellen einer Anlagerichtlinie und einer umsichtigen Mittelverwendung, damit einerseits das Grundstockvermögen erhalten bleibt und andererseits satzungsgemäße Zwecke erfüllt werden können.
Wir sorgen dafür, dass Sie gegenüber Ihren Fördermittelgeber:innen ausreichend Nachweise der erhaltenen Zuwendungen bereitstellen können. Dabei überlegen wir mit Ihnen gemeinsam, ob mithilfe einer Kostenstellenrechnung bereits Unterlagen für Zuwendungsgeber:innen erstellt werden können. Und wir erinnern Sie an wiederkehrende Gremiensitzungen und anstehende Wahlen für die Gremienbesetzung. Wir bereiten entsprechende Protokolle vor und übernehmen die Korrespondenz mit der Stiftungsaufsicht.