Wir vertreten Sie vollumfassend in allen Bereichen des Steuerstrafrechts: bei der Prüfung, Vorbereitung und Abgabe einer Selbstanzeige bis zur Einstellung des Verfahrens, während der Ermittlungen der Steuerfahndung bei Durchsuchungen, Beschlagnahme, Untersuchungshaft, der Einlassung und der Führung der notwendigen Rechtsmittel bis hin zur gerichtlichen Strafverteidigung.
Unsere Schwerpunkte im Bereich des Steuerstrafrechts sind:
Beratung, Vorbereitung und Abgabe von Selbstanzeigen und/oder Steuernacherklärungen
Nacherklärung von in- und ausländischen Einkünften
Klärung belasteter Nachlässe bei der Erbschaft von unversteuertem Vermögen
Umsatzsteuerverkürzungen
Unterstützung in laufenden Steuerstrafverfahren
Vorbeugende Beratung im Hinblick auf die Vermeidung steuerstrafrechtlicher Risiken in Unternehmen
Steuerstrafverteidigung