Zuwendungen an kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen sind von der Erbschaft- und Schenkungssteuer befreit. Dennoch müssen solche Zuwendungen aus verschiedenen Gründen dem Finanzamt gemeldet werden.
Wir prüfen für Sie die Anzeige- und Steuerpflicht einer Erbschaft oder Schenkung, bereiten die steuerlichen Anzeigen und Steuererklärungen für Sie vor, bewerten das Vermögen steuerlich (Grundbesitz, Gesellschaftsanteile etc.) und übernehmen selbstverständlich auch gerne die Korrespondenz mit dem Finanzamt.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bei der Beratung steuerbegünstigter Organisationen haben wir die zahlreichen Sondervorschriften, insbesondere die Steuerbefreiungen, im Blick und wenden diese für Sie an.