Erbschaftsteuerliche und schenkungssteuerliche Beratung

Zuwendungen an kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen sind von der Erbschaft- und Schenkungssteuer befreit. Dennoch müssen solche Zuwendungen aus verschiedenen Gründen dem Finanzamt gemeldet werden.

So helfen wir Ihnen

Wir prüfen für Sie die Anzeige- und Steuerpflicht einer Erbschaft oder Schenkung, bereiten die steuerlichen Anzeigen und Steuererklärungen für Sie vor, bewerten das Vermögen steuerlich (Grundbesitz, Gesellschaftsanteile etc.) und übernehmen selbstverständlich auch gerne die Korrespondenz mit dem Finanzamt.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bei der Beratung steuerbegünstigter Organisationen haben wir die zahlreichen Sondervorschriften, insbesondere die Steuerbefreiungen, im Blick und wenden diese für Sie an.

Immer bestens informiert mit den Newslettern von SCHOMERUS

Steuerberatung und Rechtsberatung
Schomerus & Partner mbB
Steuerberater Rechtsanwälte
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfung
Hamburger Treuhand Gesellschaft
Schomerus & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hamburg
Deichstraße 1
20459 Hamburg
Berlin
Bülowstraße 66
10783 Berlin
München
Möhlstraße 35
81675 München
Stralsund
An den Bleichen 15
18435 Stralsund
Pixel