Unterstützung bei der Errichtung von Stiftungen

Das Geschäft gemeinnütziger Stiftungen muss, wie bei anderen Stiftungen auch, Mindestbestimmungen enthalten (z. B. Zweck der Stiftung, Name der Stiftung, Sitz der Stiftung etc.) sowie zusätzlich Angaben zu dem gewidmeten Vermögen. Außerdem müssen die Anforderungen aus der Mustersatzung enthalten sein. Diese (gemeinnützigkeitsrechtlichen) Satzungsbestimmungen sind mit dem Finanzamt vorab abzustimmen.

So helfen wir Ihnen

Wir begleiten Sie bei der Korrespondenz mit der Stiftungsaufsicht und bei der Abstimmung mit dem Finanzamt. So bleibt alles in einer Hand und sämtliche Bedenken oder Anforderungen der Stiftungsaufsicht und des Finanzamtes können koordiniert abgearbeitet werden.

Immer bestens informiert mit den Newslettern von SCHOMERUS

Steuerberatung und Rechtsberatung
Schomerus & Partner mbB
Steuerberater Rechtsanwälte
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfung
Hamburger Treuhand Gesellschaft
Schomerus & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hamburg
Deichstraße 1
20459 Hamburg
Berlin
Bülowstraße 66
10783 Berlin
München
Möhlstraße 35
81675 München
Stralsund
An den Bleichen 15
18435 Stralsund
Düsseldorf
Königsallee 61
40215 Düsseldorf
Pixel