Das Geschäft gemeinnütziger Stiftungen muss, wie bei anderen Stiftungen auch, Mindestbestimmungen enthalten (z. B. Zweck der Stiftung, Name der Stiftung, Sitz der Stiftung etc.) sowie zusätzlich Angaben zu dem gewidmeten Vermögen. Außerdem müssen die Anforderungen aus der Mustersatzung enthalten sein. Diese (gemeinnützigkeitsrechtlichen) Satzungsbestimmungen sind mit dem Finanzamt vorab abzustimmen.
Wir begleiten Sie bei der Korrespondenz mit der Stiftungsaufsicht und bei der Abstimmung mit dem Finanzamt. So bleibt alles in einer Hand und sämtliche Bedenken oder Anforderungen der Stiftungsaufsicht und des Finanzamtes können koordiniert abgearbeitet werden.