Jede Stiftung entscheidet selbst, ob es neben dem Vorstand ein Kontrollgremium und weitere beratende Gremien gibt. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage, ob deren Mitglieder entgeltlich oder unentgeltlich tätig sein sollen. Selbst wenn diese lediglich eine sogenannte Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtspauschale erhalten sollen, muss die entsprechende Regelung in die Satzung aufgenommen werden.
Damit die Satzung der Stiftung genau auf Ihre Ideen zugeschnitten ist, bieten wir Ihnen eine Vielzahl von unterschiedlich gestalteten Beispielen aus der Praxis. Und wir besprechen mit Ihnen die Vor- und Nachteile von zusätzlichen Gremien und deren Mehrwert.