Die Anerkennung als gemeinnützig durch das Finanzamt setzt voraus, dass der Verein, die gGmbH oder die Stiftung über eine Satzung/einen Gesellschaftsvertrag verfügt, die/der im Gesetz exakt festgelegte Mindestinhalte regelt. Fehlen diese oder sind unvollständig, verweigert das Finanzamt die Anerkennung als gemeinnützig. Im Rahmen der Gründung sowie bei jeder späteren Änderung von Satzung oder Gesellschaftsvertrag, ist akribisch darauf zu achten, dass die Voraussetzungen der formellen Satzungsmäßigkeit eingehalten werden.
Wir haben viele Satzungserrichtungen, -änderungen und -neufassungen begleitet. Dadurch verfügen wir über viel Erfahrung im Hinblick auf die Formulierung der aus Sicht der Finanzverwaltung notwendigen Satzungs-/Gesellschaftsvertragsinhalte. Wir stimmen Neugründungen und Änderungen regelmäßig zielgerichtet vorab mit der Finanzverwaltung ab, um sicherzustellen, dass die Satzung/der Gesellschaftsvertrag vom Finanzamt reibungslos als gemeinnützigkeitskonformes Statut anerkannt wird.