Bei der Gründung eines gemeinnützigen Vereins werden die Weichen gestellt für die innere Organisation des Trägers und für seine steuerliche Anerkennung. Die rechtlich einwandfreie Ausgestaltung der Satzung oder des Gesellschaftsvertrags ist maßgebend dafür, dass das Vereinsregister anschließend die Registereintragung vornimmt.
Als Ihr Rechtsberater für Vereinsrecht unterstützen wir Sie bei sämtlichen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Vereinsgründung, der laufenden Vereinsorganisation und gegebenenfalls der Abwicklung. Unser Leistungsspektrum umfasst dabei alle Aspekte des Vereinsrechts.