Auch NPOs beschäftigen sich mit der Frage, ob Wachstum aus eigener Kraft gelingt oder gegebenenfalls durch den Erwerb anderer gemeinnütziger Unternehmen vorangetrieben wird. Da gemeinnützige Körperschaften jedoch zahlreichen steuerlichen Sonderregelungen unterliegen, muss bereits im Vorfeld einer Transaktion geprüft werden, welche Transaktionsform zweckmäßig ist.
Wir beraten und begleiten Sie in allen Phasen einer Transaktion, beginnend beim Abschluss der Vertraulichkeitsvereinbarung und der Unterzeichnung der Absichtserklärung (Letter of Intent) sowie anschließend bei der Prüfung des Unternehmens (Due Diligence), der Gestaltung und Verhandlung des Unternehmenskaufvertrages sowie bei dessen Vollzug und Durchführung. Ferner beraten wir Sie auch bei nach dem Unternehmenskauf auftretenden Streitigkeiten (Post-Merger-Streitigkeiten).
Aufgrund unseres multidisziplinären Ansatzes können wir Sie bei der Transaktion rechtlich, steuerlich und wirtschaftlich aus einer Hand beraten. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Einhaltung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben und natürlich der Gestaltung des Unternehmenskaufvertrages.