Im gemeinnützigen Bereich ist von besonderer Bedeutung, wie einzelne Einnahmen steuerlich zugeordnet werden. Schließlich hängt davon ab, ob Ertragsteuern oder Umsatzsteuer anfallen. Gemeinnützige Organisationen müssen deshalb in noch höherem Maße als gewerbliche Unternehmen den zivilrechtlichen und steuerlichen Rahmen ihrer Mittelbeschaffung kennen.
Wir beraten gemeinnützige Körperschaften seit vielen Jahren in allen Fragen rund um die Mittelbeschaffung – sei es bei der Formulierung von Mitgliedsbeitragsordnungen, dem Entwurf von Sponsoringverträgen, der Ausgestaltung wirtschaftlicher Aktivitäten oder im Zusammenhang mit Spenden und öffentlichen Zuschüssen. Dadurch erreichen Sie eine Rechts- und Steuersicherheit und vermeiden unliebsame Überraschungen im Rahmen von Betriebsprüfungen oder Mittelverwendungsprüfungen.