Das Umsatzsteuerrecht betrifft viele gemeinnützige Einrichtungen, da sie regelmäßig immer dann Unternehmer sind, wenn sie eine Leistung gegen Entgelt anbietet, d. h. nicht lediglich Spenden, (echte) Mitgliedsbeiträge und (echte) Zuschüsse erhalten.
Unsere Gemeinnützigkeitsexpert:innen bei SCHOMERUS unterstützen Sie dabei, diesem von steuerbegünstigten Körperschaften oftmals unterschätzen Rechtsgebiet rechtssicher zu begegnen. Da die Themen mindestens so vielfältig sind wie es steuerbegünstigte Zwecke gibt, stellen wir Ihnen im Folgenden eine kleine, aber häufig anzutreffende Auswahl vor: