Übernehmen privatrechtlich organisierte Unternehmen öffentliche oder förderungswürdige Aufgaben, sind damit regelmäßig Zuschüsse der öffentlichen Hand verbunden. Mit Blick auf die Umsatzsteuer ist dabei die Frage zu beantworten, ob ein Zuschuss für eine bestimmte Leistung und/oder die Erbringung einer Dienstleistung gewährt wird. In diesem Fall spricht man von „unechten“ Zuschüssen.
Wir stehen Ihnen gern zur Seite, wenn es darum geht, einen Zuschuss und dessen privatrechtliche Vertragsgrundlage – egal ob im Vorwege oder nachgelagert im Rahmen einer Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung – einzuordnen, damit Sie auf finanziell gesicherter Basis agieren können.