Steuerbegünstigte Einrichtungen haben im Laufe Ihres Daseins nicht nur im Rahmen von Steuererklärungspflichten mit dem Finanzamt zu tun, sondern werden – bei entsprechender Größe – auch regelmäßig geprüft. Während Berührungspunkte mit dem Finanzamt unvermeidbar sind, können finanzgerichtliche Verfahren oftmals vermieden werden.
Unsere Gemeinnützigkeitsexpert:innen bei SCHOMERUS sind mit den Abläufen und Gepflogenheiten solcher Prüfungen und Verfahren vertraut und wissen, worauf es im Umgang mit dem Finanzamt, der Deutschen Rentenversicherung oder den Finanzgerichten ankommt. Einige von ihnen waren sogar selbst mal „auf der anderen Seite“ tätig. Damit Sie einen Eindruck von unserer Tätigkeit bekommen, haben wir Ihnen im Folgenden eine Auswahl der häufig anzutreffenden Sachverhalte einmal näher beschrieben: