Gerade bei gemeinnützigen Organisationen kann es zu unterschiedlichen Rechts- und Zuordnungsauffassungen hinsichtlich der Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben zu den vier Sphären (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) kommen. Dies kann zu Verschiebungen im Bereich der Umsatzsteuer, zur Entstehung oder Erhöhung von Ertragsteuern oder gar zur Aberkennung des gemeinnützigen Status führen.
Konnte eine Einigung im vorherigen Einspruchsverfahren mit dem Finanzamt nicht erzielt werden, kann eine Wahrung der Rechte bzw. das Durchsetzen einer anderen Rechtsauffassung nur im Klageverfahren beim Finanzgericht oder auch beim Bundesfinanzhof erfolgen.
Ihr Einspruch hatte keinen Erfolg? Dann beraten wir Sie gern zu den Chancen und Risiken eines Klageverfahrens und begleiten Sie natürlich auch während des Verfahrens mit unserer Expertise. Anschließend prüfen wir für Sie, ob das Gericht zu einer fehlerfreien Entscheidung gekommen ist.
Sofern die Klage beim Finanzgericht keinen oder nur einen teilweisen Erfolg erzielt hat, unterstützen wir Sie außerdem dabei, Ihre Rechte beim Bundesfinanzhof durchzusetzen.