Prüfungen nach § 53 HGrG

In einigen Fällen ist die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gesetzlich vorgeschrieben. Immer häufiger wird sie aber auch als Erweiterung einer gesetzlichen oder freiwilligen Jahresabschlussprüfung von NPOs beauftragt. Zudem verpflichten auch zunehmend Corporate Governance Standards von Wohlfahrtsverbänden ihre Gliederungen zur einer solchen Prüfung.

Aus den Prüfungen nach § 53 ergeben sich oft wertvolle Erkenntnisse zur Weiterentwicklung von Unternehmensprozessen – insbesondere in den Bereichen Controlling, Beschaffung, Investition und Finanzierung sowie effizientes Risikomanagement. 

So helfen wir Ihnen 

Wir verfügen über umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Unsere Kompetenzen und Erfahrungen für entsprechende Prüfungen umfassen dabei Kapitalgesellschaften, Vereine, Stiftungen und Eigenbetriebe aus dem Bereich öffentlicher Unternehmen, Wohlfahrtspflege und Versorgungswirtschaft. 

Aufgrund unserer Erfahrung können wir Ihnen wertvolle Tipps zur organisatorischen Weiterentwicklung und Verbesserung sowie zur effizienten Gestaltung von Unternehmensprozessen geben.

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