NPOs können ihre steuerbegünstigten Zwecke auch im Ausland verwirklichen. Dies erfolgt entweder unmittelbar selbst durch eigenes Personal und/oder indem lokale Hilfspersonen hinzugezogen werden. Allerdings gelten dabei erhöhte Mitwirkungs- und Nachweispflichten in Bezug auf die satzungsgemäße Mittelverwendung.
Darum müssen Sie nicht nur die Tätigkeitsberichte aus dem Ausland auf Plausibilität prüfen, sondern in regelmäßigen Abständen auch stichprobenartige Belegprüfungen und Inaugenscheinnahmen vor Ort im Ausland durchführen. Außerdem muss sichergestellt werden, dass Kontrollen und Verfahren (auch bei den Partnerorganisationen) installiert sind, die eine vollständige und richtige Mittelverwendung gewährleisten.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und Durchführung von Prüfungshandlungen, beginnend mit den Prozessen im Inland bis hin zu Prüfungen vor Ort im Ausland. Aufgrund der zum Teil besonderen Umstände im Ausland können sich die Prüfungshandlungen auch auf Vermögensschädigungen und Unterschlagungen beziehen.
Wir haben in den letzten Jahren Erfahrung in der Prüfung von Mittelverwendungen im Ausland sammeln können. Im Auftrag von öffentlichen Zuwendungsgebern und international tätigen Wohlfahrtsverbänden wurden beispielsweise Prüfungen in Lateinamerika, Afrika und Asien vorgenommen.