Wie werden Bildungsträger in Zeiten immer knapperer Kassen dem hohen Qualitätsanspruch an die Bildung gerecht? Vielleicht greifen auch Sie längst auf eine Mischfinanzierung mit Arbeitgebern bzw. Unternehmen zurück, weil die öffentliche Förderung nicht mehr ausreicht?
Mit uns haben Sie ein praxiserprobtes Expert:innenteam an Ihrer Seite, das die finanz- und steuerrechtlichen Risiken und Chancen für Sie (er-)kennt und Sie mit fundiertem Know-how und viel Leidenschaft bei diesen wichtigen Themen unterstützt – fachübergreifend aus einer Hand.
Wir beraten und prüfen sowohl regional als auch überregional und bundesweit tätige Träger von Kindertagesstätten, Schulen und Organisationen der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Treuhänder der öffentlichen Hand. Gern sind wir in allen finanzrechtlichen, steuerrechtlichen und allgemeinrechtlichen Fragen für Sie da.
Unser spezielles Themenspektrum umfasst:
Steuerliche Fragen zur betrieblichen Kinderbetreuung
Steuerliche Fragen zur Mittagsversorgung in/durch Kitas und Schulen
Bilanzierung unter Berücksichtigung kommunaler Finanzierungsrichtlinien
Bilanzierung subventionierter Instandhaltungs-, Sanierungs- und Neubaumaßnahmen
Prüfung von Fördermittelabrechnungen und Verwendungsnachweisen
Rechtliche Auslegung von Finanzierungsrichtlinien der Kommunen
Arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Status von Betreuungskräften
Umsatzsteuerliche Fragen zu Fortbildungsveranstaltungen im In- und Ausland
Steuerliche Behandlung von Sponsoringverträgen und Unternehmenskooperationen
Abgrenzung zwischen zulässiger/unzulässiger politischer Bildung
Prüfung und Gestaltung von Immobilienkauf- und Mietverträgen
Prüfung der treuhänderischen Verwaltung öffentlicher Zuwendungen