Immer häufiger werden gemeinnützige Organisationen in Testamenten bedacht. So erfreulich dieser Trend ist – er führt jedoch dazu, dass sich gemeinnützige Organisationen vermehrt mit erbschaftsrechtlichen Themen auseinandersetzen müssen. Dies mag für größere Organisationen mit eigener Nachlassabteilung unproblematisch sein. Kleinere Organisationen hingegen stehen regelmäßig vor einer großen Hürde. Denn jeder Erbfall ist unterschiedlich, sodass sich die Abwicklung von Erbschaften sowie die Geltendmachung von Vermächtnissen sehr individuell gestaltet.
Bei der Einsetzung als Allein-/Miterbe übernehmen wir für Sie die Nachlassabwicklung, sofern Sie nicht über die entsprechenden personellen Möglichkeiten verfügen.
Unser Angebot umfasst insbesondere:
Prüfung der Nachlasszusammensetzung
Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
Auflösung der Erblasserwohnung
Vorbereitung von Erbauseinandersetzungsverträgen
Erfüllung von Vermächtnissen
Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
Zudem zeigen wir für Sie die Erbschaft beim Finanzamt an und bereiten nach Aufforderung des Finanzamts eine Erbschaftsteuererklärung vor. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Nachlass verschuldet ist, ergreifen wir Maßnahmen der Haftungsbegrenzung auf den Nachlass und prüfen insbesondere die Notwendigkeit der Einleitung eines Nachlassinsolvenzverfahrens.