Nachlassabwicklung

Immer häufiger werden gemeinnützige Organisationen in Testamenten bedacht. So erfreulich dieser Trend ist – er führt jedoch dazu, dass sich gemeinnützige Organisationen vermehrt mit erbschaftsrechtlichen Themen auseinandersetzen müssen. Dies mag für größere Organisationen mit eigener Nachlassabteilung unproblematisch sein. Kleinere Organisationen hingegen stehen regelmäßig vor einer großen Hürde. Denn jeder Erbfall ist unterschiedlich, sodass sich die Abwicklung von Erbschaften sowie die Geltendmachung von Vermächtnissen sehr individuell gestaltet.

So helfen wir Ihnen

Bei der Einsetzung als Allein-/Miterbe übernehmen wir für Sie die Nachlassabwicklung, sofern Sie nicht über die entsprechenden personellen Möglichkeiten verfügen.

Unser Angebot umfasst insbesondere:

  • Prüfung der Nachlasszusammensetzung

  • Kündigung von Dauerschuldverhältnissen

  • Auflösung der Erblasserwohnung

  • Vorbereitung von Erbauseinandersetzungsverträgen

  • Erfüllung von Vermächtnissen

  • Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

Zudem zeigen wir für Sie die Erbschaft beim Finanzamt an und bereiten nach Aufforderung des Finanzamts eine Erbschaftsteuererklärung vor. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Nachlass verschuldet ist, ergreifen wir Maßnahmen der Haftungsbegrenzung auf den Nachlass und prüfen insbesondere die Notwendigkeit der Einleitung eines Nachlassinsolvenzverfahrens.

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