Gemeinnützige Organisationen haben häufig keine eigene Rechtsabteilung oder verfügen nicht über die spezielle Expertise im Erbrecht und sind insofern auf eine externe anwaltliche Beratung angewiesen, falls es zu Konflikten zwischen den Erbenden kommt.
Wir vertreten Ihre Interessen bei der Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen, bei unklaren testamentarischen Anordnungen oder bei Streitigkeiten über die Testierfähigkeit des Erblassers. Zudem sind wir bei der Geltendmachung von Vermächtnissen und der Abwehr von Pflichtteils-/Pflichtteilsergänzungsansprüchen behilflich.