Überwiegend Stiftungen, aber auch andere steuerbegünstigte Einrichtungen werden im Rahmen von letztwilligen Verfügungen bedacht. Oftmals ist die Beurteilung und der Umgang mit diesen rechtlichen Themen nicht Bestandteil der eigentlichen gemeinnützigen Arbeit der Einrichtung. Unsere Gemeinnützigkeitsexpert:innen bei SCHOMERUS unterstützen Sie daher insbesondere bei den folgenden Themen:

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