Der Trend geht immer mehr dahin, gemeinnützige Organisationen im Rahmen von letztwilligen Verfügungen zu bedenken. Trotz der ansteigenden Zahl von Erbschaften und Vermächtnissen zugunsten gemeinnütziger Organisationen betreiben nur sehr wenige von ihnen Erbschaftsfundraising.
Sofern Sie Spender:innen und sonstige Interessierte über die Möglichkeit einer testamentarischen Zuwendung informieren möchte, stellen wir Ihnen die wichtigsten rechtlichen Grundlagen dar, insbesondere die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge, des Pflichtteilsrechts sowie des Rechtsdienstleistungsgesetztes. Zudem sind wir Ihnen gerne bei der Erstellung eines Erbrechtsratgebers behilflich oder informieren per Vortrag oder Webinar über die Grundzüge des Erb- und Erbschaftsteuerrechts und die Möglichkeit, Ihre gemeinnützige Organisation zu unterstützen.