Grundsätzlich hat eine gemeinnützige Organisation als Arbeitgeber alle Rechte und Pflichten eines Unternehmens. Zusätzlich sind aber einige Besonderheiten zu beachten wie z. B. die Möglichkeit der Auszahlung von Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschalen für nebenberufliche (ehrenamtliche) Mitarbeit in einer NPO. Bei zuwendungsfinanzierten NPOs kommt es zudem vor, dass Personalkosten von Mitarbeitenden durch die Mittel unterschiedlicher Zuwendungsgeber:innen finanziert werden. Die Informationen, wie hoch die jeweils anteiligen Personalkosten pro Zuwendungsgeber:in ausfallen, sind im Rahmen der Lohnbuchhaltung zu ermitteln.
Wir ordnen Tätigkeiten Ihrer Mitarbeitenden ein und helfen Ihnen, zu beurteilen, ob eine Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale ausgezahlt werden kann oder ob ein Arbeitnehmerverhältnis vorliegt. Außerdem liefern wir Ihnen alle relevanten Informationen, um Verwendungsnachweise für unterschiedliche Zuwendungsgeber:innen erstellen zu können.
Außerdem bieten wir Ihnen:
Unterstützung bei der Digitalisierung Ihrer vorbereiteten Abläufe zur Lohnbuchhaltung
Digitalen Austausch der Lohnunterlagen, sodass Sie jederzeit Zugriff auf die Originalunterlagen bei Ihnen im Haus haben
Digitale Bereitstellung von Auswertungen und Zahlungsläufen für eine ortsunabhängige Analyse bzw. Bearbeitung z. B. für Ihre ehrenamtlichen Vorstände
Unterstützung beim Führen einer digitalen Personalakte