Grundsätzlich hat eine gemeinnützige Organisation als Arbeitgeber alle Rechte und Pflichten eines Unternehmens. Zusätzlich sind aber einige Besonderheiten zu beachten wie z. B. die Möglichkeit der Auszahlung von Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschalen für nebenberufliche (ehrenamtliche) Mitarbeit in einer NPO. Bei zuwendungsfinanzierten NPOs kommt es zudem vor, dass Personalkosten von Mitarbeitenden durch die Mittel unterschiedlicher Zuwendungsgeber:innen finanziert werden. Die Informationen, wie hoch die jeweils anteiligen Personalkosten pro Zuwendungsgeber:in ausfallen, sind im Rahmen der Lohnbuchhaltung zu ermitteln.

So helfen wir Ihnen

Wir ordnen Tätigkeiten Ihrer Mitarbeitenden ein und helfen Ihnen, zu beurteilen, ob eine Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale ausgezahlt werden kann oder ob ein Arbeitnehmerverhältnis vorliegt. Außerdem liefern wir Ihnen alle relevanten Informationen, um Verwendungsnachweise für unterschiedliche Zuwendungsgeber:innen erstellen zu können. 

Außerdem bieten wir Ihnen:

  • Unterstützung bei der Digitalisierung Ihrer vorbereiteten Abläufe zur Lohnbuchhaltung

  • Digitalen Austausch der Lohnunterlagen, sodass Sie jederzeit Zugriff auf die Originalunterlagen bei Ihnen im Haus haben

  • Digitale Bereitstellung von Auswertungen und Zahlungsläufen für eine ortsunabhängige Analyse bzw. Bearbeitung z. B. für Ihre ehrenamtlichen Vorstände

  • Unterstützung beim Führen einer digitalen Personalakte

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