Erstellung von Jahresabschlüssen

NPOs können in vielen verschiedenen Rechtsformen (z. B. Verein, Stiftung, GmbH, Genossenschaft) geführt werden. Bei der Jahresabschlusserstellung sind daher neben den Rechnungslegungsvorschriften des Handels- und Steuerrechts auch die Vorschriften für die jeweilige Rechtsform zu beachten. Zudem müssen NPOs die Verwendung ihrer Mittel oft nicht nur gegenüber dem Finanzamt, sondern auch gegenüber Zuwendungsgeber:innen, Spender:innen und Mitgliedern nachweisen.

So helfen wir Ihnen

Wir sorgen dafür, dass bei der Erstellung des Jahresabschlusses neben der Einhaltung gesetzlicher Regelungen auch dem Informationsinteresse der unterschiedlichen Adressaten Rechnung getragen wird. Besonders berücksichtigen wir dabei

  • die Abgrenzung von Zuwendungen sowohl öffentlicher als auch privater Zuwendungsgeber:innen unter Berücksichtigung des jeweiligen Zuwendungsrechts

  • die Zuordnung der Geschäftsvorfälle zu den vier gemeinnützigen Sphären als Basis der Bildung gemeinnützigkeitsrechtlich zulässiger Rücklagen

  • die Ergebnisermittlung im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

  • ggf. eine Ausweisanpassung für z. B. Spenden, Zuwendungen und Sonderposten, um den Informationsbedürfnissen der Adressaten zu entsprechen

Mit dem Jahresabschluss erfüllen Sie somit nicht nur Ihre rechtlichen Pflichten zur Rechnungslegung, sondern erhalten von uns auch ein für Ihre Bedürfnisse aussagekräftiges Informationsinstrument.

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