Im Rahmen des Programms „Wohnraum für geflüchtete junge Erwachsene“ können Privatleute Geflüchteten Wohnraum in ihrem häuslichen Umfeld zur Verfügung stellen. Daneben sollen die Vermietenden Ansprechpartner für alle Belange sein und die jungen Erwachsenen bei ihrer Integration unterstützen. Sofern eine Vergütung für die Unterstützungs- und Integrationsleistung gezahlt wird, stellen diese Leistungen begünstigte Tätigkeiten i.S.d. § 3 Nr. 26 EStG dar.
Die dafür erlangte Vergütung ist bis zur Höhe von 2.400 Euro im Jahr steuerfrei. Eine Vergütung, die für die Überlassung des Wohnraums gezahlt wird, ist hingegen keine begünstige Leistung i.S.d. § 3 Nr. 26 EStG.