Vereinfachte Überprüfung der Gemeinnützigkeit: Erleichterungen für kleinere Vereine in Rheinland Pfalz

26.05.2026
Gemeinnützigkeit
1 Minute

Für viele Nonprofit-Organisationen steht in diesem Jahr wieder die turnusmäßige Überprüfung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt an. Kleinere Vereine in Rheinland-Pfalz können nun von einer Vereinfachung profitieren, wie das dortige Landesamt für Steuern in einer Pressemitteilung vom 10.04.2026 bekannt gab.

Durch die Finanzämter wird grundsätzlich alle drei Jahre überprüft, ob gemeinnützige Vereine im zurückliegenden Zeitraum mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Steuerbefreiungen erfüllt haben. Da der dreijährige Prüfungszeitraum nicht bei allen Vereinen gleichzeitig endet, sind aktuell nicht alle von einer Überprüfung betroffen. Viele Vereine in Rheinland-Pfalz werden laut Pressemitteilung dennoch in Kürze ein Informationsschreiben ihres zuständigen Finanzamtes erhalten. 

Im Rahmen der Überprüfung durch das Finanzamt müssen Organisationen die Körperschaftsteuererklärung, die Gem 1-Anlage“ sowie Tätigkeits- oder Geschäftsberichte einreichen. Üblicherweise sind auch Kassenberichte und weitere Nachweise über Einnahmen und Ausgaben vorzulegen. Für nicht steuerlich beratene Vereine endet die Abgabefrist am 31. Juli 2026. Eine Fristverlängerung kann beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. 

Für Vereine in Rheinland‑Pfalz mit geringen Einnahmen gibt es nun eine besondere Erleichterung: Wurden im Prüfungszeitraum weniger als 25.000 Euro steuerpflichtige Umsätze pro Jahr erzielt, müssen Kassenberichte und Belege über die Einnahmen und Ausgaben zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur die „Gem 1-Anlage“ zusätzlich zur Körperschaftsteuererklärung vollständig ausgefüllt übermittelt werden. 

Wichtig bleibt: Tätigkeits- oder Geschäftsberichte sind weiterhin einzureichen. Zudem behält sich das Finanzamt vor, bei Bedarf weitere Unterlagen nachträglich anzufordern. Diese Vereinfachung ist aber ein sinnvoller Schritt, um kleinere Vereine von Bürokratie zu entlasten. Es bleibt abzuwarten, ob sich dieser Ansatz perspektivisch auch in anderen Bundesländern durchsetzt.

Wenn Sie Unterstützung bei der Einreichung der Steuererklärungen benötigen, wenden Sie sich gerne an die Expertinnen und Experten von SCHOMERUS.

Immer bestens informiert mit den Newslettern von SCHOMERUS

Steuerberatung und Rechtsberatung
Schomerus & Partner mbB
Steuerberater Rechtsanwälte
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfung
Hamburger Treuhand Gesellschaft
Schomerus & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hamburg
Deichstraße 1
20459 Hamburg
Berlin
Bülowstraße 66
10783 Berlin
München
Atelierstraße 1
81671 München
Stralsund
An den Bleichen 15
18435 Stralsund
Paderborn
Klingenderstraße 5
33100 Paderborn
Pixel