Thesaurierungsbegünstigung bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung

20.12.2019
Ertragsteuer

Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung löst keine Nachversteuerung von in der Vergangenheit nach § 34 a EStG begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen aus. Eine analoge Anwendung des § 34 a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG kommt nicht in Betracht.

Kommanditisten einer GmbH & Co. KG haben die Möglichkeit, Gewinne nicht zu entnehmen und dafür eine geringere Besteuerung in Anspruch zu nehmen (Thesaurierungsbegünstigung, § 34 a EStG). Überträgt der Kommanditist seinen Mitunternehmeranteil auf eine Stiftung, so löst diese Übertragung keine Nachversteuerung aus. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit durch eine Änderung nunmehr seit 05.07.2017 abgeschafft. Nach § 34 a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 EStG löst die Übertragung auf eine Stiftung die Nachversteuerung aus. Die Finanzverwaltung teilt diese Auffassung.

Immer bestens informiert mit den Newslettern von SCHOMERUS

Steuerberatung und Rechtsberatung
Schomerus & Partner mbB
Steuerberater Rechtsanwälte
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfung
Hamburger Treuhand Gesellschaft
Schomerus & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hamburg
Deichstraße 1
20459 Hamburg
Berlin
Bülowstraße 66
10783 Berlin
München
Möhlstraße 35
81675 München
Stralsund
An den Bleichen 15
18435 Stralsund
Pixel