Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat am 25. Juni 2026 ihr Gutachten zur Frage einer möglichen Verfassungswidrigkeit der Alternative für Deutschland (AfD) veröffentlicht und in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Nach dem Ergebnis des Gutachtens ist die AfD nach Bewertung der Verfasserinnen und Verfasser verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG. Die GFF geht davon aus, dass ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die AfD wahrscheinlich Erfolg hätte. Rechtsverbindlich feststellen könnte eine Verfassungswidrigkeit jedoch ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.
Auf der eigens eingerichteten Website afd-gutachten.de fasst die GFF das Ergebnis entsprechend zusammen: Das Gutachten erkläre, warum die AfD verfassungswidrig sei. Zugleich betont die Veröffentlichung, dass die Voraussetzungen für ein Parteiverbot hoch sind und die Debatte über ein mögliches Verbot eine belastbare Tatsachen- und Bewertungsgrundlage benötigt. Die GFF beschreibt das Gutachten als erstes umfassendes Gutachten zur Frage der Verfassungswidrigkeit der AfD und als Beitrag dazu, die Grundlage der Verbotsdiskussion deutlich zu verbessern.
Das Gutachten beruht nach Angaben der GFF auf einer breiten Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen. Untersucht wurden unter anderem rund 2,9 Millionen Social-Media-Beiträge, 77.000 Parlamentsdokumente und 55.000 Pressemitteilungen. Insgesamt umfasst das Gutachten rund 1.500 Seiten und stützt sich auf mehr als 2.500 Belege. Acht Expertinnen und Experten aus den Bereichen Verfassungsrecht, Rechtsextremismus, Recherche und Datenanalyse haben daran über 13 Monate gearbeitet; zusätzlich waren nach Angaben der GFF zahlreiche Mithelfende beteiligt.
Inhaltlich sieht das Gutachten die Verfassungswidrigkeit der AfD insbesondere darin begründet, dass die Partei nach Auffassung der GFF auf eine Beeinträchtigung zentraler Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgeht. Betroffen seien vor allem das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie. Die GFF verweist unter anderem auf die Verfolgung politischer Gegnerinnen und Gegner mit Mitteln des Rechtsstaats, ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis, die Diskriminierung von Musliminnen und Muslimen, Einschränkungen des Schutzes von Geflüchteten, die Vorenthaltung menschenwürdiger Existenzsicherung für Schutzsuchende sowie die systematische Abwertung von trans und nichtbinären Personen.
Entscheidend ist dabei nicht eine isolierte Betrachtung einzelner Äußerungen, sondern die von der GFF angenommene Gesamtschau: Die AfD verfolge nicht nur verfassungsfeindliche Ziele, sondern arbeite aktiv auf deren Umsetzung hin und verfüge über das politische, organisatorische und kommunikative Potenzial, diese Ziele zu verwirklichen. Genau dieser Punkt ist für die rechtliche Bewertung eines Parteiverbots zentral. Die GFF kommt deshalb zu dem Schluss, dass schwere, systematische und anhaltende Verletzungen der Menschenwürde sowie eine erhebliche Beeinträchtigung des demokratischen Wettbewerbs zu erwarten seien.
Zugleich weist die GFF selbst darauf hin, dass ihr Gutachten weder erschöpfend noch abschließend sei. Es beruhe auf öffentlich verfügbarem Material, konzentriere sich auf aus Sicht der Gutachterinnen und Gutachter naheliegende Fragen und lasse andere Bewertungen im Einzelnen zu. Diese Einschränkung ist wichtig: Das Gutachten ersetzt keine gerichtliche Entscheidung, sondern liefert eine wissenschaftlich aufbereitete Grundlage für Politik, Öffentlichkeit und die antragsberechtigten Verfassungsorgane.
Gemeinnützigkeitsrechtlich lässt sich das Gutachten als Musterbeispiel für die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO einordnen. Die Abgabenordnung erkennt die Förderung von Wissenschaft und Forschung ausdrücklich als gemeinnützigen Zweck an; gemeinnützige Zwecke liegen vor, wenn die Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit selbstlos auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet zu fördern.
Für diese Einordnung spricht vor allem der wissenschaftliche Charakter der Arbeit. Das Gutachten erschöpft sich nicht in politischer Stellungnahme oder bloßer Meinungsäußerung, sondern untersucht eine komplexe verfassungsrechtliche Frage anhand offengelegter Maßstäbe, interdisziplinärer Expertise, umfangreicher Datenauswertung und überprüfbarer Belege. Die GFF selbst hebt hervor, die AfD nach wissenschaftlichen Maßstäben juristisch untersucht zu haben; das Gutachten macht seine Ergebnisse zudem der Allgemeinheit zugänglich.
Gerade darin liegt der gemeinnützige Mehrwert: Die Untersuchung dient nicht einem abgeschlossenen Personenkreis und nicht einem eigenwirtschaftlichen Interesse, sondern schafft Erkenntnisgewinn für Öffentlichkeit, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Medien, Politik und staatliche Organe. Sie kann eine sachlichere Debatte über den Umgang mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen ermöglichen und liefert zugleich eine Grundlage für weitere rechtliche, politische und gesellschaftliche Bewertungen.
Die Einordnung als Förderung von Wissenschaft und Forschung bedeutet dabei nicht, dass das Ergebnis unpolitisch wäre. Verfassungsrechtliche Forschung kann hochpolitische Fragen betreffen. Gemeinnützigkeitsrechtlich entscheidend ist aber, dass die Tätigkeit ihrem Schwerpunkt nach einem steuerbegünstigten Zweck dient: hier der wissenschaftlich fundierten Klärung einer zentralen verfassungsrechtlichen Frage. Deshalb steht nicht parteipolitische Betätigung im Vordergrund, sondern eine methodisch kontrollierte, veröffentlichte und allgemein zugängliche Untersuchung.
Das Gutachten ist damit in doppelter Hinsicht bedeutsam: Inhaltlich liefert es nach Auffassung der GFF erstmals eine umfassende Grundlage für die Annahme, dass die AfD verfassungswidrig sei und ein Verbotsverfahren wahrscheinlich Erfolg hätte. Gemeinnützigkeitsrechtlich zeigt es zugleich, wie zivilgesellschaftliche Organisationen durch wissenschaftlich fundierte Arbeit zur Klärung zentraler Fragen des demokratischen Rechtsstaats beitragen können.
Sollten auch Sie Fragen zur Zweckverwirklichung in Sachen Förderung von Wissenschaft und Forschung haben oder sich als gemeinnützige Organisation politisch betätigen möchten, so kommen Sie für Rechtsrat gerne auf die Expert:innen von SCHOMERUS zu.
Link zum Gutachten: https://afd-gutachten.de/
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