Veräußerungserlös aus dem Verkauf einer Beteiligung: Einnahmen aus Vermögensverwaltung oder aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb?
Das FG Sachsen hat Erlöse aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer steuerpflichtigen Tochter-GmbH dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschafterin zugeordnet, obwohl das Halten der Beteiligung selbst dem Bereich der Vermögensverwaltung zuzuordnen war. Nach Auffassung des Gerichts habe anders als beim bloßen Halten von Beteiligungen die Gesellschafterin im Ausgangsfall durch den Verkauf ihrer Gesellschaftsanteile eine entgeltliche Leistung gegenüber einem Dritten erbracht und damit dem Bereich der Vermögensverwaltung verlassen.
Gegen das Urteil ist Revision eingelegt worden (Az. des BFH: V R 5/20). Die Entscheidung ist aus unserer Sicht nicht überzeugend; der Verkauf eines Vermögensgegenstandes, der dem Bereich der Vermögensverwaltung zugeordnet wird, stellt regelmäßig lediglich den letzten Akt dieser konkreten Vermögensverwaltung dar.