Unternehmen können Förderung für Ladestationen bis Jahresende beantragen

28.07.2022
Aktuelles
1 Minute

Unternehmen können voraussichtlich bis Dezember 2022 den Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge bei der KFW beantragen. Dann werden die Fördermittel wahrscheinlich ausgeschöpft sein. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Antrag frühzeitig zu stellen.

Wenn Sie den Zuschuss bereits beantrag und schon eine Zusage erhalten haben ist Ihr Zuschuss auf jeden Fall für Sie reserviert. Neu ist, dass Sie jetzt 18 statt 12 Monate Zeit haben, um Ihre Ladestationen in Betrieb zu nehmen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zuschuss bis zu 900 Euro pro Ladepunkt,

  • für den Kauf und die Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind,

  • zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten,

  • für Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen.

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Infoseite der KfW  

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Zuschussportal/Online-Antrag-Ladestationen-f%C3%BCr-Elektrofahrzeuge-im-Unternehmen/?kfwnl=Unternehmensfinanzierung_MSB.27-07-2022.1355645

 

 

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