Die OECD aktualisiert ihre Empfehlungen an multinationale Unternehmen im Bereich verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln. Darauf weisen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 8.6.23 aufmerksam.
Der OECD-Ministerrat hat die aktualisierten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen angenommen. Die OECD-Leitsätze sind der wichtigste umfassende internationale Standard zur Förderung von verantwortungsvollem unternehmerischen Handeln. Sie enthalten Empfehlungen an Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Beschäftigung, Menschenrechte, Offenlegung, Korruptionsbekämpfung, Wissenschaft & Technologie, Verbraucherschutz, Wettbewerb und Besteuerung. Viele Unternehmen, die nachhaltig handeln wollen, orientieren sich an diesen Leitsätzen. 51 Staaten haben sich den OECD-Leitsätzen angeschlossen, darunter auch 13 Nicht-OECD-Staaten.
Zentrale Änderungen sind:
Umfassende Konkretisierung der Erwartungen an Unternehmen im Umweltkapitel. Die Empfehlungen benennen beispielhaft die Umweltauswirkungen, die Unternehmen in den Blick nehmen sollen und formulieren im Einklang mit internationalen Zielen spezifische Empfehlungen beispielsweise zum Schutz von Klima, Biodiversität, sensiblen Ökosystemen und im Bereich nachhaltiger Produktion.
Aufnahme von Sorgfaltspflichtenempfehlungen im Kapitel Wissenschaft, Technologie und Innovationen, zum Beispiel zur Entwicklung, Finanzierung und Verkauf von Technologien.
Ausweitung des Korruptionskapitels, das sich nun auf alle Formen von Korruption erstreckt.
Besserer Schutz vulnerabler Gruppen, darunter auch der Schutz von Whistleblowern.
Mit der Aktualisierung reagiert die OECD auf eine Bestandsaufnahme der (aus dem Jahr 2011 stammenden) Leitsätze, die im Jahr 2022 durchgeführt worden war, und macht die Leitsätze fit für die Zukunft.
Die aktualisierten Leitsätze und weitere Informationen zu den Aktualisierungen und Empfehlungen sind auf der Webseite der OECD abrufbar https://mneguidelines.oecd.org/mneguidelines/
Für September 2023 planen BMWK und BMUV Veranstaltungen, um die Aktualisierung der Leitsätze vorzustellen und gemeinsam mit Stakeholdergruppen zu diskutieren.
Die OECD-Leitsätze sind rechtlich unverbindlich. Die Bundesregierung erwartet jedoch von deutschen und in Deutschland agierenden multinationalen Unternehmen, dass sie im Einklang mit den Leitsätzen handeln.