Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO sind nach § 227 AO wegen sachlicher Unbilligkeit zwingend zu erlassen

22.03.2023
Steuertipps

Das FG Münster hat am 26.10.2022 entschieden, dass Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO sind nach § 227 AO wegen sachlicher Unbilligkeit zwingend zu erlassen, soweit sie auf Steuernachforderungen entfallen, für die nach den Verwaltungsanweisungen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Corona-Virus ein Anspruch auf zinsfreie Stundung bestanden hat.

Kläger war ein körperschaftsteuerpflichtiger Sportverein, dem die Körperschaftsteuernachzahlung als Corona-Betroffenem zinslos gestundet worden war. Nach dem FG ist es unbillig ist, insoweit später Nachzahlungszinsen nach § 233a AO festzusetzen. Achten Sie bei entsprechenden Zinsfestsetzungen darauf und legen Sie ggf. Einspruch ein. Für unsere Mandanten machen wir das.

 

Immer bestens informiert mit den Newslettern von SCHOMERUS

Steuerberatung und Rechtsberatung
Schomerus & Partner mbB
Steuerberater Rechtsanwälte
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfung
Hamburger Treuhand Gesellschaft
Schomerus & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hamburg
Deichstraße 1
20459 Hamburg
Berlin
Bülowstraße 66
10783 Berlin
München
Möhlstraße 35
81675 München
Stralsund
An den Bleichen 15
18435 Stralsund
Pixel